
Förderer in Jena
Hier geben wir Euch eine Auswahl an Förderern in Jena. Die Auflistung stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Kulturförderung der Stadt Jena
Projektförderung der Stadt Jena
Wer? (Antragsberechtigung)
Zuwendungen können an juristische Personen, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen oder auch natürliche Personen gewährt werden.Juristische Personen können nur gefördert werden, wenn
• sie gemeinnützig und/oder mildtätig sind und deren beantragte Maßnahme mit den Schwerpunkten ihres Satzungszwecks übereinstimmt,
• die Art und das Ausmaß der Inanspruchnahme ihrer Angebote und Leistungen anhand von Sachberichten und Statistiken nachvollziehbar und bewertbar sind,
• die Gewähr besteht, dass Zuwendungen nicht zur Tilgung von Schulden verwendet werden,
• sie sich bereit erklären, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über die geförderten Maßnahmen auf die städtische Förderung ausdrücklich hinzuweisen.Nicht gemeinnützige juristische Personen, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen und natürliche Personen können nur eine Projektförderung erhalten. Hierfür müssen sie plausibel nachweisen, dass mit den beantragten Mitteln ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und/oder mildtätige Projekte unterstützt werden.
Was? (Was wird gefördert?)
Gegenstand der Projektförderung sind einzelne, zeitlich und sachlich abgrenzbare, nicht vermögenswirksame Vorhaben.Handlungsfelder:
– Migration/ Integration
– Frauen und Gleichstellung
– Städtepartnerschaften
– Sport
– Feuerwehr
– Stadtentwicklung und Umwelt
– Soziales
– Jugend
– Ehrenamt
– Jugend und Bildung
– MINT
– GesundheitWie Viel?
Jedes Handlungsfeld hat ein separates Budget. Die einzelnen Budgets sind abhängig vom städtischen Haushalt und der entsprechenden Haushaltsplanung.Fristen:
Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme.Projektdauer:
Es gibt keine Begrenzung für die Projektdauer, die Gelder können nur nach einem bewilligten Haushalt ausgezahlt werden.
Allgemeine Projektförderung der Stadt Jena
Wer? (Antragsberechtigung)
Zuwendungen können an juristische Personen, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen oder auch natürliche Personen gewährt werden.
Juristische Personen können nur gefördert werden, wenn
• sie gemeinnützig und/oder mildtätig sind und deren beantragte Maßnahme mit den Schwerpunkten ihres Satzungszwecks übereinstimmt,
• die Art und das Ausmaß der Inanspruchnahme ihrer Angebote und Leistungen anhand von Sachberichten und Statistiken nachvollziehbar und bewertbar sind,
• die Gewähr besteht, dass Zuwendungen nicht zur Tilgung von Schulden verwendet werden,
• sie sich bereit erklären, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über die geförderten Maßnahmen auf die städtische Förderung ausdrücklich hinzuweisen.
Nicht gemeinnützige juristische Personen, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen und natürliche Personen können nur eine Projektförderung erhalten. Hierfür müssen sie plausibel nachweisen, dass mit den beantragten Mitteln ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und/oder mildtätige Projekte unterstützt werden.Was? (Was wird gefördert?)
Die institutionelle Förderung dient der Deckung der gesamten, laufenden Betriebsaufwendungen in Form von Personal- und/oder Sachkosten. Bei dieser Zuwendungsart wird auf die wirtschaftliche Situation des Zuwendungsempfängers abgestellt. Eigenmittel und sonstige Finanzierungsmittel des Zuwendungsempfängers sind vorrangig einzusetzen.
Eine institutionelle Förderung kann auch für eine abgeschlossene Einrichtung innerhalb der juristischen Person gewährt werden. In diesem Fall sind den Antragsunterlagen ein (vorläufiger) Jahresabschluss für den Vergleichszeitraum und ein Wirtschaftsplan für das zu beantragende Haushaltsjahr des Zuwendungsempfängers für die gesamte Institution beizufügen.Handlungsfelder:
– Migration/ Integration
– Frauen und Gleichstellung
– Städtepartnerschaften
– Sport
– Feuerwehr
– Stadtentwicklung und Umwelt
– Soziales
– Jugend
– Ehrenamt
– Jugend und Bildung
– MINT
– GesundheitWIEVIEL?
Jedes Handlungsfeld hat ein separates Budget. Die einzelnen Budgets sind abhängig vom städtischen Haushalt und der entsprechenden Haushaltsplanung.Fristen:
Bis zum 31.07. für das Folgejahr.
Dauer:
Vom 01.01. – 31.12. des Folgejahres
reCoVer Stiftung Jena
WER? (Antragsberechtigung)
– keine Einschränkungen
WAS? (Was wird gefördert?)
– Kultur und Sport in Jena (lokale Förderung)
WIEVIEL?
– keine Einschränkungen
FRISTEN?
– keine
PROJEKTDAUER?
– keine Einschränkungen
LINK (Website, weitere Infos,…)
www.recover-jena.de
Fonds Soziokultur Jena
Der Fonds Soziokultur Jena verfügt über ein jährliches Budget von rund 15.000€ und fördert damit neue, kreative und/oder besonders spannende Kunst- und Kulturprojekte.
Carl-Zeiss Förderfonds
Am Zeiss-Standort Jena fördert das Unternehmen Projekte, die einer breiten Schicht der Bevölkerung den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen.
Sparkassenstiftung Jena-SHK
Es werden nur Projekte gefördert, die in Jena und dem Saale-Holzland-Kreis stattfinden. Innerhalb des Förderspektrums werden jährlich Schwerpunkte gebildet, um Akzente zu setzen und die Stiftungsmittel sinnvoll und konzentriert einzusetzen. Gefördert werden beispielsweise Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe und Erziehung und Bildung. Anträge sind grundsätzlich bis spätestens 3 Wochen vor der Frühjahrs- bzw. der
Herbstsitzung des Stiftungsvorstandes über das Antragsformular (hier) einzureichen.
Lokale Partnerschaft für Demokratie Jena
Die Lokale Partnerschaft für Demokratie Jena fördert soziokulturelle Prozesse bzw. Veranstaltungen mit politischem Anspruch im Sinne des Jenaer Stadtprogrammes gegen Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Intoleranz, damit Menschen in Jena demokratische Formen finden, sich gesellschaftlich zu artikulieren und aktiv teilzuhaben. Übergreifend sollen im Sinne des Bundes- und Landesprogrammes Projekte unterstützt werden, die für Demokratiestärkung, Vielfaltgestaltung und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit arbeiten.
Bürgerstiftung Jena
Die Bürgerstiftung Jena fördert Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen und Initiativen, die den Satzungszwecken der Bürgerstiftung, der Förderung von Jugend- und Altenhilfe, Umwelt- und Naturschutz, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur und sonstigen mildtätigen Zwecken, insbesondere die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, seelischen oder geistigen Zustandes hilfsbedürftig sind.
Stadtwerke Jena-Pößneck
WER? (Antragsberechtigung)
– Alle Vereine, die ein konkretes Projekt einreichenWAS? (Was wird gefördert?)
– Projekte aus den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und UmweltWIEVIEL?
– Drei Förderkategorien:
A) 1.000 Euro für fünf Vereine
B) 500 Euro für fünfzehn Vereine
C) 250 Euro für zehn Vereine
– Insgesamt werden jährlich 30 Vereine gefördertFRISTEN?
– Bewerbungsfrist endet am 31. März 2025PROJEKTDAUER?
– Keine EinschränkungenLINK (Website, weitere Infos, …)
https://www.stadtwerke-jena.de/engagement/heimvorteil.html SONSTIGES:
– Die Fördermittelvergabe erfolgt auf Spendenbasis
– Jeder Antrag wird nach Fristende individuell geprüft
– Kein Anspruch auf Förderung oder bestimmte Förderhöhe
– Alle Antragsteller werden schriftlich informiert
Marion-Ermer-Stiftung
Die Stiftung ist eine private Kulturstiftung, mit dem Stiftungszweck der Förderung von Kunst und Kultur in den fünf neuen Bundesländern, dabei besonders in Thüringen und Sachsen. Verwirklicht wird der Stiftungszweck insbesondere durch die Vergabe von Kunstpreisen und Stipendien zur künstlerischen Aus- und Weiterbildung an junge Nachwuchskünstler.
Förderer auf Landesebene
Hier geben wir Euch eine Auswahl an Förderern auf Landesebene. Die Auflistung stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ministerium für W,B und Kultur
– Projektförderung –
Die Thüringer Staatskanzlei ist die zentrale Koordinationsstelle der Landesregierung in Thüringen und übernimmt auch die Zuständigkeit für die Kulturpolitik des Bundeslandes. Im Bereich Kultur fördert sie kulturelle Projekte, unterstützt Museen, Theater und andere Kultureinrichtungen und entwickelt Strategien zur Erhaltung des kulturellen Erbes. Sie ist zudem für die Vergabe von Fördermitteln und Preisen sowie die Zusammenarbeit mit kulturellen Institutionen und Organisationen verantwortlich.
Steckbrief
WER? (Antragsberechtigung)
natürliche Personen; als gemeinnützig anerkannte juristische Personen (z. B. eingetragene Vereine, Gesellschaften, Stiftungen); Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft; Gebietskörperschaften; sonstige Träger nicht-kommerzieller kultureller ProjekteWAS? (Was wird gefördert?)
Kulturelle, künstlerische, kulturgeschichtliche Projekte; Bau- und Sanierungsmaßnahmen inkl. Ausstattung (geringer Förderbetrag!); Erweiterung des Medienbestands; Tätigkeit und Ausstattung von Geschäftsstellen; Digitalisierungsleistungen; Anschaffung von IT-Infrastruktur; Auch zur Ko-Finanzierung von Bundesmitteln hinzuziehbar (EFRE)WIEVIEL?
Höhe wird individuell je Projekt festgelegt. In Zeiten der aktuell sehr knapp werdenden Haushaltsmittel sind Sparsamkeit und Effizienz oberstes Gebot auch für Antragsteller. Personalmittel werden selten bis nie bewilligt. Ein signifikanter Eigenanteil beim Finanzie-rungsplan erhöht die Chancen auf Bewilligung erheblich. Reine Vollfinanzierungen werden kritisch gesehen und haben geringere Chancen.FRISTEN?
> 50.000 € Zuwendungssumme 31.03. des Vorjahres
≤ 50.000 € Zuwendungssumme 15.10. des VorjahresPROJEKTDAUER?
Grundsätzlich einjährig;
überjährig möglich – Bewilligung ggf. dann nur für ein Jahr möglich
Kulturstiftung Thüringen
WER? (Antragsberechtigung)
Voraussetzungen für Stipendien
- freiberuflich tätige Künstler:innen
- Wohnsitz oder Schaffensmittelpunkt in Thüringen oder Vorhaben hat besonderen Bezug zu Thüringen
- für herausragende künstlerische Einzelleistungen
- für Arbeit an neuen Vorhaben
Voraussetzungen für Projektförderung
- natürliche oder juristische Person
- Wohnsitz oder Sitz in Thüringen oder Vorhaben hat besonderen Bezug zu Thüringen
- zeitlich befristete Vorhaben (Haushaltsjahr)
- Realisierung im Freistaat Thüringen
- weiteres siehe Förderrichtlinie
WAS? (Was wird gefördert?)
- Projekförderung und Stipendien im Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kultur (d.h. Kunst und Kultur, die einen konkreten Gegenwartsbezug aufweist) in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst (Tanz/Theater/Film/Video), Literatur und Musik
- Allgemeine Arbeitsstipendien (in allen Sparten)
- besondere Stipendien
- 2 Thüringer Landesstipendien für Bildende Kunst in Kooperation
mit der SV SparkassenVersicherung - Thüringer Literaturstipendium „Harald Gerlach“
- Stipendien für musikalisch hochbegabte Kinder
und Jugendliche
WIEVIEL?
keine Förderhöchstsumme bei Projektförderung
Bei Allgemeine Arbeitsstipendien 1.000 € / Monat, bis zu 12 Monaten)
Sonderstipendien
- Thüringer Landesstipendien für Bildende Kunst in Kooperation
mit der SV SparkassenVersicherung (je 10.000 Euro) - Thüringer Literaturstipendium „Harald Gerlach“ (12.000 Euro)
- Stipendien für musikalisch hochbegabte Kinder
und Jugendliche (250 Euro pro Monat für 1 Jahr)
FRISTEN?
Anträge können über das Online-Portal vom 1. Juli bis 1. Oktober des Vorjahres gestellt werden.PROJEKTDAUER?
bis zu 12 Monate (1 Kalenderjahr)LINK (Website, weitere Infos,…)
House of Resources
WER? (Antragsberechtigung)
Gemeinnützige Organisationen und ehrenamtliche Initiativen im Bereich Integration/Migration. Ein regionaler Schwerpunkt liegt auf unseren Projektstandorten in Erfurt, Ilmenau und Nordhausen sowie der ländliche Raum Thüringens.WAS? (Was wird gefördert?)
Lokale Projekte und Veranstaltungen zur…- Stärkung des ehrenamtlichen Engagements
- Förderung des interkulturellen Austauschs und der Begegnung
- Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe von Migrant*innen
- Engagement gegen Rassismus, Diskriminierung, Antisemitismus und weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
- Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung im Integrationsbereich
Es sind auch Zuschüsse für die Öffentlichkeitsarbeit von Migrant*innenorganisationen und Vereinen möglich. Wir können keine Projekte ko-finanzieren.
WIEVIEL?
Zuschussförderung für Kleinstprojekte und Einzelmaßnahmen bis max. 300€ (auch für ehrenamtliche Initiativen ohne Rechtsform)
Mikroprojektförderung bis max. 1.000€ (nur für gemeinnützige Organisationen)FRISTEN?
Antragstellung laufend möglich (solange das jährliche Budget nicht ausgeschöpft ist)PROJEKTDAUER?
Das Projekt muss innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen sein. Jahresübergreifende Projekte können nicht gefördert werdenLINK (Website, weitere Infos,..
www.hor-thueringen.de———————————–
Vorbereiten:
- Thüringer Ehrenamtsstiftung
- Kinnings Foundation
- LAP JenaFeuertopf LAG Soziokultur Thüringen
Leasder’s-RAG Saale-Holzland
WER?
- Kommunen
- Vereine, Verbände, Kirchgemeinden
- Unternehmen, Privatpersonen
WAS?
Das Vorhaben muss der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie „Saale-Holzland aktiv – gemeinsam & nachhaltig“ dienen.
Fokusthema:
NachhaltigkeitHandlungsfelder:
- HF 1: Gemeinsam für Attraktivität und Lebensqualität auf dem Land.
- HF 2: Gemeinsam für lebendige Kultur und Naherholung auf dem Land.
- HF 3: Gemeinsam nachhaltig Wirtschaften auf dem Land.
- HF 4: Gemeinsam für eine resiliente Region.
WIEVIEL?
Kommunen: 65 %
Vereine, Verbände, Kirchgemeinden: 65 %
Unternehmen, Privatpersonen: 50 %
FRISTEN?
30.09. (Antragstellung)
PROJEKTDAUER?
1-3 Jahre möglich
LINK (Website, weitere Infos,…)
www.rag-sh.de (Hinweis: aktuell wird eine neue Website erstellt)
Förderer auf Bundesebene
Hier geben wir Euch eine Auswahl an Förderern auf Bundesebene. Die Auflistung stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bundeskulturstiftung
WER? (Antragsberechtigung)
Kulturinstitutionen wie z.B. Museen, Kunstvereine, Literaturhäuser oder Theater.
Nicht antragsberechtigt sind Soloselbständigen, Künstlerinnen, freie Verbünde.WAS? (Was wird gefördert?)
spartenübergreifende umfangreiche Veranstaltungen im internationalen Kontext
WIEVIEL?
mindestens 50.000 Euro Fehlbedarfsfinanzierung
FRISTEN?
Anträge zwei Mal jährlich 31. Januar und 31. Juli. Entscheidungen jeweils ca. 4 Monate im Anschluss
PROJEKTDAUER?
durchschnittliche Projektdauer ca. 5 Monate, abhängig vom Vorhaben
LINK (Website, weitere Infos,…)
Informationen und Link zum Online-Antrag, den Fördergrundsätzen und häufig gestellten Fragen finden Sie auf unserer Website
Initiative Musik | Strukturförderung
WER?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, rechtsfähige juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und in der Lage sind, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Nur juristische Personen des öffentlichen Rechts sind nicht antragsberechtigt.WAS?
Es werden vor allem Projekte und Maßnahmen gefördert, die der Vernetzung und dem Wissensaufbau in der Musikszene dienen. Dabei gibt es unterschiede zwischen regionalen und bundesweiten Projekten die beantragt werden können.WIEVIEL?
Für bundesweite Projekte max. 80.000 Euro Fördersumme, für regionale Projekte max. 50.000 Euro. Der Eigenanteil beläuft sich immer auf mindestens 25% der Fördersumme.FRISTEN?
Die nächste Antragsphase ist vom 9.09. – 30.09.24.PROJEKTDAUER?
Projektlaufzeit max. 12 Monate.LINK (Website, weitere Infos,…)
Weitere Infos zu Programmbeschreibung, FAQs etc. finden Sie hier:https://www.initiative-musik.de/infrastrukturfoerderung/https://www.initiative-musik.de/infras
DSEE (Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt)
WER?
Je nach Förderprogramm: eingetragene Vereine und Kapitalgesellschaften mit anerkannter Gemeinnützigkeit sowie Einzelpersonen, gesellschaftliche Initiativen ohne eigene Rechtsform und / oder anerkannte Gemeinnützigkeit.WAS?
Stärkung von Engagement- und Ehrenamtsstrukturen in ländlichen und strukturschwachen Räumen (Fortbildung, Nachwuchsgewinnung etc.); Entwicklung und Verbreitung von Innovationen in Engagement und Ehrenamt.WIEVIEL:
Je nach Förderprogramm zwischen 500 und 100.000 Euro.FRISTEN:
Siehe www.d-s-e-e.dePROJEKTDAUER:
Je nach Förderprogramm.LINK:
www.d-s-e-e.de
Fonds Soziokultur
WER?
e.V., GbR, gGmbH, gUG, Stiftungen, Initiativen.
Freie Träger der Kulturarbeit haben Vorrang
WAS?
konkreter modellhafter Projektvorhaben – Weiterentwicklung der eigenen Einrichtung
– Kooperationen zwischen Deutschland und UK-Partners
WIEVIEL?
Max. 30.000€ / bis zu 80%
FRISTEN?
2. Mai + 2. NovemberPROJEKTDAUER?
bis 2 Jahre
LINK (Home / Fonds Soziokultur (fonds-soziokultur.de)
Postcode Lotterie
WER? (Antragsberechtigung)
Rechtsfähige Organisationen
- mit Sitz in Deutschland,
- die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind
- und über einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid verfügen (sowie berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen)
- deren Aktivitäten müssen mit den Förderschwerpunkten der DPL im Einklang stehen.
WAS? (Was wird gefördert?)
Ausschließlich Projekte mit einem Schwerpunkt aus diesen drei Bereichen:
- Sozialer Zusammenhalt
- z.B. Vorhaben gegen Einsamkeit; Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern; Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte; Förderung des Demokratieverständnisses
- Chancengleichheit
- z.B. Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche; Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus
- Natur- und Umweltschutz
- z.B. Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung, Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte
Schwerpunkte im Detail hier oder was ausgeschlossen ist, hier. Bevorzugt gefördert werden Vorhaben, in denen soziales Engagement und Umweltbelange miteinander verbunden werden, in denen sich Menschen ehrenamtlich engagieren und von denen eine über das Ende der Förderung hinausgehende Wirkung ausgeht.
WIEVIEL?
Es gibt drei Kategorien. Hier sind nicht die Gesamtkosten des Projektes gemeint, sondern die maximale Förderung durch DPL. Eigenleistungen* von mindestens 20% der Gesamtkosten des Vorhabens ist Voraussetzung.- max. 30.000€ pro Projekt
- max. 100.000€ pro Projekt
- max. 250.000€ pro Projekt
* Auch ehrenamtliches Engagement in Form freiwilliger, unentgeltlicher Arbeit kann als Eigenanteil berücksichtigt werden, ebenso wie eigene Geldmittel oder Drittmittel anderer Fördermittelgeber.
Beispielrechnung: Gesamtkosten des Projektes 37.500€ (100%)
- Förderung DPL 30.000€ (80%)
- 7.500€ Eigenleistung, Eigenmittel und/oder Drittmittel (20%)
Bei erstmaliger Bewerbung mit einer Interessensbekundung sollte ausschließlich eine Förderung bis zu 30.000 € beantragt werden. Es kann nur ein Förderantrag pro Halbjahr/ Förderrunde eingereicht werden.
FRISTEN?
Prinzipiell gibt es zwei Förderrunden pro Jahr. Wenn noch nie gefördert oder die Förderung länger zurückliegt ist zunächst eine Interessensbekundung nötig, hierfür sind die Fristen:- 17.01.2025
- Sommer 2025 (dieses Jahr war es z.B. 12.07.2024)
Erst wenn die Interessenbekundung erfolgreich war, darf ein Antrag gestellt werden. Interessenbekundungen können bis zur Frist mehrmals gestellt werden (auch für das gleiche Projekt! So kann nach einer Ablehnung an einer Interessenbekundung nochmal gefeilt und diese neu eingereicht werden – natürlich nur innerhalb der Frist)
Im Anschluss muss der Antrag gestellt werden bis
- 31.01.2025
- Sommer 2025 (dieses Jahr war es z.B. 31.07.2024)
Rückmeldung, ob man gefördert wird, erhält man bis 31.07.2025 oder Anfang 2026 (für die laufende Förderrunde war es z.B. 31.01.2025)
ACHTUNG! Die Fördermittel sind nach Bundesland quotiert, daher kann es passieren dass die DPL vor Fristende in einer oderer mehreren Kategorien keine weiteren Anträge mehr annimmt.
PROJEKTDAUER?
- max. 12 Monate (bei max. 30.000€ Förderung)
- max. 18 Monate (bei max. 100.000€ Förderung)
- max. 24 Monate (bei 250.000€ Förderung)
Das Vorhaben selbst darf natürlich längerfristig andauern oder auch auf unbefristete Zeit angelegt sein.
LINK (Website, weitere Infos,…)
Webseite: https://www.postcode-lotterie.de/projekte/interessensbekundung
Webseite mit Schwerpunkten: https://postcode-lotterie.my.site.com/s/wofuer-wir-stehen
Förderrichtlinie 30.000€: https://a.storyblok.com/f/165273/x/fba6d352bc/2025-01.pdf
FAQ: https://b95ks7bwajxuo5sjs.polly.help/
Interessensbekundung: https://postcode-lotterie.my.site.com/s/login/?ec=302&startURL=%2Fs%2F
Fördermittelsuche
Die Kulturberatung hilft gerne weiter bei der Suche nach der passenden Fördermöglichkeit oder unterstützt Sie bei der Antragstellung. Vereinbare einfach einen Beratungstermin. Auf den folgenden Seiten finden ihr eine gute Übersicht zu Fördermöglichkeiten bzw. könnt ihr über Suchanfragen nach Möglichkeiten recherchieren.
Förderdatenbank
Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ermöglicht die Suche nach Fördermöglichkeiten des Bundes, der Länder und der Europäischen Union, die sich nach Förderprogrammen, Förderorganisationen und aktuelle Förderungen sortieren lässt.
Kulturrat Thüringen
Der Kulturrat Thüringen bietet eine umfassende Übersicht über alle kommunalen Kulturförderungen in Thüringen. Zudem stellt er eine Liste der Kulturämter bereit, die für die Vergabe von Fördermitteln und die Unterstützung kultureller Projekte in den Städten und Gemeinden zuständig sind. Diese Informationen helfen Kulturschaffenden, passende Fördermöglichkeiten zu finden.
Stadtportal der Landeshauptstadt Thüringens
Die Kulturdirektion Erfurt, insbesondere die Kulturlotsin Erfurt, hat eine umfangreiche Liste von Fördermöglichkeiten zusammengestellt. Diese ist untergliedert in europäische, Bundes- und Landesebene sowie Lottomittel, Landesstiftungen der Parteien, öffentliche und private Träger (Auswahl) und Stiftungen (Auswahl). Die Übersicht enthält Beschreibungen der Programme, Bewerbungsfristen und Ansprechpartner.
Link: https://www.erfurt.de/mam/ef/service/mediathek/ publikationen/2015/ fordermoglichkeiten- kulturelle-projekte.pdf
Stiftungsindex
Der Suchindex des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen umfasst rund 9000 Stiftungen, die nach Aufgabenbereichen und Regionen gefiltert werden können.
Kulturportal Deutschland
In Zusammenarbeit mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Kulturserver können Sie nach Einrichtungen und Gruppen recherchieren, einschließlich Stiftungen. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, sich hier als Institution, Gruppe oder Kulturschaffende selbst zu präsentieren.
On the Move
Die Seite gibt einen Überblick über internationale Kulturförderung, v.a. welche die Mobilität von Künstlern fördern. Dabei kann man bei “On the Move” nach Förderprogrammen in unterschiedlichen Regionen und Ländern suchen.
Unternehmenskooperation
Neben Stiftungen und öffentlichen Fördermitteln sind auch viele Unternehmen bereit, sich für gemeinnützige Zwecke zu engagieren, nicht nur finanziell, sondern auch durch die Einbringung von Kompetenzen.
Centrum Corperate Citizenship in Deutschland (CCCD)
Das Centrum Corperate Citizenship in Deutschland (CCCD) begleitet Unternehmen auf dem Weg in die Bürgergesellschaft. UPJ ist das Netzwerk engagierter Unternehmen und gemeinnütziger Mittlerorganisationen in Deutschland. Im Fokus stehen Projekte, die zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen, indem sie neue Verbindungen zwischen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Verwaltungen schaffen. Diese Akteure unterstützt der gemeinnützige UPJ e.V. darüber hinaus mit Informationen und Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Corporate Citizenship und Corporate Social Responsibility-Aktivitäten.
Fundraising
Nach Lothar Schulz’s Motto “Fundraising hat nichts mit Jagen zu tun, Fundraising ist Ackerbau und Viehzucht”, startet der neue Blog. Kernthemen des Blogs sind Fundraising und Markenkommunikation.
Website des Fundraiser Magazins
Die Website des Fundraiser Magazins informiert über aktuelle Fundraisingtrends und gibt Praxistipps. Man erfährt, wie unterschiedliche Vereine versuchen Spenden zu gewinnen und kann u.a. eine Leseprobe beantragen.
Deutscher Fundraisingverband
Sie haben mittlerweile so viele Spender, dass Ihre Übersicht in Excel Tabellen der effizienten Verwaltung und Auswertung nicht mehr gerecht wird? Der Deutsche Fundraisingverband präsentiert auf seiner Seite eine Übersicht über geeignete Softwaretools zur Spendenverwaltung.
Sozialmarketing
Sozialmarketing.de informiert Sie über Fundraisinginstrumente, aktuelles im Bereich Fundraising und über Aus- und Fortbildungen.